Ergänzung ab 04.05.2020 zum Flugbetrieb

Unser Flugmodellbetrieb wird mit immer weniger Beschränkungen möglich.
Die korrigierten Auflagen sind im Detail an die Mitglieder des Modellflugclub Grimma verteilt.
Gastflieger, andere oder vereinsfremde Personen sind nach wie vor nicht erlaubt.

Dies basiert auf den Empfehlungen des Deutschen Modellflieger Verbandes (DMFV, Link), sowie auf der Basis der Bekanntmachung vom Land Sachsen zum 04.05.2020, Infos unter: https://www.coronavirus.sachsen.de/index.html

Zitat:

Ab 4. Mai 2020 dürfen Sportvereine Außensportanlagen unter Auflagen wieder nutzen. Die Mitglieder der Staatsregierung haben sich in ihrer Kabinettssitzung vom 30. April 2020 darauf verständigt.

»Wir schließen keine Sportarten aus, machen aber zur Bedingung, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern ebenso einzuhalten ist wie die geltenden Hygienevorschriften. …