Das Vereinsgelände ist für die individuelle Ausübung des Modellflugs für die Mitglieder des MFC Grimma e.V. wieder geöffnet. Die genauen Regelungen wurden allen Mitgliedern per E-Mail zugesendet.
Aktuell Lage: Flugplatz gesperrt
Auf Grund der neuen Verordnungen, vor allem auch in Sachsen 14.12.2020, bleibt unser Flugplatz bis auf weiteres geschlossen. Diese Maßnahme wurde allen Mitgliedern per E-Mail mitgeteilt.
Bekanntmachung 04.11.2020 zum Flugbetrieb
VERÖFFENTLICHT AM 04/11/2020
Aufgrund der derzeit geltenden Bestimmungen „Lockdown Light“ im Zuge der Covid Pandemie ist der Flugmodellbetrieb auf dem Platz des Vereins bis auf weiteres nur unter strengen Auflagen gestattet. Diese Auflagen wurden vom DMFV mit der Bundesregierung, sowie den Bundesländern ausgehandelt.
Die neue Richtlinie für den Flugbetrieb des MFC Grimma e.V., gültig ab dem 04.11.20, wurde an die Mitglieder des Vereins entsprechend der Satzung per E-Mail zugestellt.
Gastflieger und Gäste sind zur Zeit nicht erlaubt.
Wir bitten um Verständnis.
Der Flugmodellbetrieb ist auf dem Modellflugplatz des Vereins mit weiteren Lockerungen erlaubt
Der Flugmodellbetrieb ist auf dem Modellflugplatz des Vereins mit weiteren Lockerungen erlaubt.
Die neuen Richtlinien, gültig ab dem 01.09.20, sind an die Mitglieder des Modellflugclub Grimma verteilt.
Gastflieger und Gäste sind im begrenztem Umfang erlaubt. Diese melden sich umgehend bei den anwesenden Mitgliedern vom Verein auf dem Modellflugplatz.
Sollte kein Vereinsmitglied auf dem Platz sein, ist der Platz umgehend zu verlassen. Wir bitten um Verständnis.
Ergänzung ab 04.05.2020 zum Flugbetrieb
Unser Flugmodellbetrieb wird mit immer weniger Beschränkungen möglich.
Die korrigierten Auflagen sind im Detail an die Mitglieder des Modellflugclub Grimma verteilt.
Gastflieger, andere oder vereinsfremde Personen sind nach wie vor nicht erlaubt.
Dies basiert auf den Empfehlungen des Deutschen Modellflieger Verbandes (DMFV, Link), sowie auf der Basis der Bekanntmachung vom Land Sachsen zum 04.05.2020, Infos unter: https://www.coronavirus.sachsen.de/index.html
Zitat:
Ab 4. Mai 2020 dürfen Sportvereine Außensportanlagen unter Auflagen wieder nutzen. Die Mitglieder der Staatsregierung haben sich in ihrer Kabinettssitzung vom 30. April 2020 darauf verständigt.
»Wir schließen keine Sportarten aus, machen aber zur Bedingung, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern ebenso einzuhalten ist wie die geltenden Hygienevorschriften. …